FAB-Fraktion stellte Antrag die Sperrmüllsammlung in Hof zu verbessern

Die FAB-Fraktion beantragt die Sperrmüllammlung im Stadtgebiet Hof zu verbessern:

Das verfügbare Terminangebot zur Sperrmüllsammlung ist aus Sicht der FAB-Fraktion kundenunfreundlich. Zum 7. November 2018 waren bis Jahresende nur Termine an drei aufeinanderfolgenden Werktagen Ende November / Anfang Dezember verfügbar (29.11., 30.11., 3.12.). Das grundsätzliche maximale Angebot von sechs Terminen an einem Tag stellt zudem die Frage, ob die Sammellogistik optimal aufgestellt ist. Vergleichbare Städte bieten mit einem Fahrzeug zwischen 20 und 40 Abholungen an einem Tag an. Zudem fordert kaum eine andere Kommune die Vor-Ort-Präsenz des Kunden bei der Abholung. Dies erschwert die Terminwahrnehmung für berufstätige Kunden zusätzlich.

Das aktuelle Leistungsangebot berücksichtigt nicht den demografischen Wandel. Bei der zunehmenden Zahl von Single-Haushalten und Haushalten mit älteren Mitbürgern fällt es vielen Bürgern schwer, sperrige Gegenstände zum Abholtermin aus der Wohnung zu transportieren. Aus Sicht der FAB-Fraktion sollte eine Abholung aus der Wohnung angeboten werden. Diese Abholung sollte, wie bei anderen Kommunen auch, gegen eine gesonderte Gebühr nach Aufwand (Beispiel Stadt Chemnitz: 6,25 Euro je angefangene 6 Minuten) abrechnet werden.

Das angebotene Zahlverfahren ist kundenunfreundlich, nicht mehr zeitgemäß und widerspricht den Digitalisierungsansprüchen einer modernen Stadtverwaltung. Bei einer Online-Anmeldung sollte aus Sicht der FAB-Fraktion auch eine Online-Bezahlung angeboten werden. Zudem kann auf diese Weise vermieden werden, dass die Mitarbeiter der Stadt Hof vor Ort Bargeld annehmen und mit sich führen müssen.

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FAB stellt Antrag verkaufsoffenen Sonntagen flexibler zu gestalten.

Hof ist traditionell eine beliebte Einkaufsstadt für die Bürger und die Menschen aus der gesamten Region. Dabei besteht die Einkaufsstruktur in erster Linie aus Einzelgeschäften und die Dominanz von Handelsketten steht dabei noch im Hintergrund. Deswegen sollten sich die Stadt, die Verwaltung und insbesondere der Stadtrat vor allem um das Wohl der Bürger kümmern und auch die Interessen der Hofer Geschäftsleute nicht vergessen.

Der aktuelle Anlass für eine große Aufregung in der Öffentlichkeit, vor allem aber in Kreisen der Geschäftsleute, ist bekannt: Es geht um den Ausschluss der Geschäfte in der Bismarck Straße beim letzten Hofer Herbstmarkt. Wir als FAB- Stadtratsfraktion haben zugegebener weise den Beschluss vom 14. Mai 2018 mit getragen, sind aber Meinung, dass dies eine falsche Entscheidung war und wollten diese auch revidieren. Dies haben wir vorher noch in Gremien wie dem Haupt- bzw. Bauausschuss deutlich gemacht. Allerdings sind wir von Ihnen, Herr Oberbürgermeister, und der Verwaltung immer wieder auf den entsprechenden Stadtratsbeschluss und die rechtlichen Vorgaben der Regierungsbehörde in Bayreuth hingewiesen worden. Die Vorzeichen haben sich aber unserer Meinung nach in dieser Problematik grundsätzlich geändert, denn gerade die Geschäftsleute im Bereich der Bismarck Straße haben seit dem Abriss des Zentralkaufs mit großen Einbußen zu kämpfen und sind zum Teil in ihrer Existenz bedroht. Diese Tatsache hätte man von Seiten der Stadt, der Verwaltung und dem Stadtrat

erkennen und berücksichtigen müssen. Denn einen Fehler einzugestehen und ihn zu revidieren ist gerade in diesen aufgeregten Zeiten ein Zeichen von Stärke. Zudem steht gerade der Einzelhandel durch den rasant zunehmenden Online- Handel vor besonderen Herausforderungen. Die geschäftlichen Einbußen und die vermeintliche Kundenunfreundlichkeit, die durch diesen Beschluss entstanden sind, sollten wir besonders auch wegen unseres Images einer „einkaufsfreundlichen Stadt“ nicht hin nehmen. Außerdem stellt sich die Frage, wie in Zukunft bei solchen Entscheidungen die Hof- Galerie einbezogen werden soll?

Deswegen fordern wir, diesen Stadtratsbeschluss wegen der neuen Gegebenheiten noch einmal zu diskutieren und zu revidieren. Dabei sollten die Interessen des Einzelhandels, der Gewerkschaften und auch die Meinungen der Kirchen berücksichtigt werden. Auch die rechtlichen Vorgaben aus Bayreuth dürfen in der besonderen Situation nicht einfach von Hofer Seite hingenommen werden.

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Fraktion der FAB unterstützt ADFC- Vorschlag zur Verbesserung der Radwege-Infrastruktur in Hof

So stellt sich die FAB-Fraktion in einem Antrag hinter die Forderung des ADFC Hof den „Saaleradweg“ auf dem Gebiet der Stadt durchgehend zu asphaltieren,

Darüber hinaus setzt sich die FAB besonders auch dafür ein, dass der schlechte Zustand des sogenannten „Wurzelweges“ zwischen dem Untreusee und der Glänzlamühle endlich vollständig beendet wird. Die Planungen zur Streckenführung bestehen bereits. Diese Maßnahme sollte bereits in diesem Jahr erfolgen und in den regionalen Medien wurde berichtet, dass der „Wurzelweg“ bereits „Vergangenheit“ sei. Wahr ist jedoch, dass der allergrößte Teil dieses unzumutbaren Abschnittes nicht ausgebessert, sondern lediglich ein kleiner Teil hinter der Eppenreuther- Mühle aufgeschottert wurde.

Viele Radfahrer, Familien mit Kindern ,E-Biker, Urlauber und Gäste beschwerten sich auch dieses Jahr wieder über die lückenhaften und zum Teil unzumutbaren Zustände des Hofer Radwegenetzes, gerade auch auf den Abschnitten, die zum Aushängeschild „Rund um Hof“ gehören.

Wenn die Stadt und die Region attraktiver für Gäste und Urlauber werden wollen, sind diese Maßnahmen unserer Meinung nach unerlässlich. Und vor allem auch die Hofer Bürger werden die zunehmende Sicherheit im Berufsverkehr und den gesteigerten Freizeitwert zu schätzen wissen, zumal dieser schlechte Zustand vieler Radfahrwege in und um Hof zu immer mehr Unmutsäußerungen in der Bevölkerung führt. Da wir in einer Zeit leben, in der sich dieses Verkehrsmittel immer größerer Beliebtheit in allen Bevölkerungsschichten erfreut, sind die entsprechenden Maßnahmen als Zukunftsinvestition besonders geboten, um auch das Image unserer Stadt zu verbessern.

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FAB stellt Antrag im OT Wölbattendorf – Ost ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen.

Begründung:

Die Ausweisung dieses Gebietes als Bauerwartungsland ist von öffentlichem Interesse, da in den nächsten Jahren viele Menschen diesen Vorteil nützen können. Die Stadt Hof hat zu wenig Flächen, die für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung geeignet sind.

Der Südwesthang von Wölbattendorf-Ost, unterhalb des Kulms, bietet die idealen Voraussetzungen, um dort ein weiteres Wohngebiet auszuweisen, das in Anbindung an das bereits bestehende Wohngebiet Wölbattendorf-West eine nachhaltige Siedlungsentwicklung im OT Wölbattendorf begründet. Die Lärmemission der Bundesstraße kann bereits im Vorfeld durch entsprechende Schutzvorrichtungen zurückgehalten werden. Eine dauernde Lärmemission des Flugplatzes ist aufgrund weniger Flugverbindungen nicht zu befürchten.

Die optische Fernwirkung des Hanges läßt sehr schöne Grundstücke erwarten.

Der Nordwesten kann als Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet beplant werden. Grundsätzlich sollten Siedlungsgebiete mit Frei- und Grünflächen kombiniert werden, um eine optimale Einbindung in die Landschaft zu gewährleisten und den Naherholungswert noch zu verstärken.

Im Hinblick auf eine wohlwollende Akzeptanz der Bevölkerung müssen die wenigen Südwesthänge, die im Stadtgebiet Hof liegen, für weitere Wohngebiete ausgewiesen werden, wohingegen Gewerbegebiete in  Richtung Norden und in weniger exponierten Lagen sinnvoll platziert werden können.

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