FAB-Forderung zu Demografiezuschlag und Integrationskosten

Wir fordern den Herrn Oberbürgermeister auf, Initiativen zu ergreifen um die Abschaffung des Demografiezuschlags durch die Regierung von Oberfranken zu revidieren. Darüber hinaus müssen unserer Meinung nach endlich Stadtrat und Bevölkerung erfahren, welche Kosten für Migration und Integration gerade nach einem solchen Beschluss auf die Stadt zukommen und was in dieser Hinsicht an Mehrbelastungen schon geleistet werden musste.

Begründung: Bekanntlich sind die Einwohnerzahlen Hofs in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dieser Zuwachs ist erfreulich und die FAB begrüßt ausdrücklich die positive Entwicklung.

Allerdings sind die erfreulichen Zahlen doch letztendlich auf den großen Zuzug von Migranten und Flüchtlingen zurückzuführen. Nach Salzgitter liegt Hof bundesweit an zweiter Stelle und hat deswegen auch enorme soziale und integrative Aufgaben zu erledigen. Integration und Migration kosten den Kommunen in erster Linie viel Geld, das zur Erfüllung ursprünglicher kommunaler Aufgaben fehlt. Führende Vertreter des Deutschen Städtetages fordern deswegen seit Jahren von Bund und Ländern mehr finanzielle Unterstützung.

Unsere Stadt hat bereits strukturpolitische Nachteile, die sich beispielsweise in der sozialen Schichtung, bei der Kaufkraft und relativ niedrigen Gewerbesteuereinnahmen ablesen lassen. Das zeigen die Zahlen mit vergleichbaren anderen oberfränkischen Kommunen. Unter diesen Voraussetzungen müssen die steigenden kommunalen Integrationsmaßnahmen geschultert werden, was zusätzliche finanzielle und personelle Belastungen zur Folge hat. Die steigenden Kosten im sozialen Bereich (Schulen, Kindergärten, Horte, Betreuung, Verwaltungsaufwand usw.) können dem Bürger unserer Meinung nach nicht länger zugemutet werden. Zumal die Ursachen für die zunehmende Migration nicht in kommunalpolitischer Verantwortung liegen.

In dieser Situation soll nach der Entscheidung der Regierung in Bayreuth die Streichung des Demografiezuschlags hingenommen werden. Angesichts der hohen Belastungen durch den Zuzug, die vor allem auch durch die Arbeit vieler engagierter Ehrenamtlicher gemildert werden, kommt dieser Beschluss einer „Bestrafung“ der Stadt und ihrer Bürger gleich. Dies ist für die FAB inakzeptabel und deswegen fordern wir den Herrn Oberbürgermeister auf, alles zu tun, damit diese Entscheidung durch die Regierung in Bayreuth zurückgenommen wird. Wir als parteifreie Wählergemeinschaft wollen in diesem Zusammenhang vor allem auch die politischen Mandatsträger der CSU und der SPD aus unserer Region, die in den Parlamenten in München, Berlin und auch Straßburg sitzen, aufrufen, sich dieses Themas öffentlich stärker anzunehmen und zu den Problemen der betroffenen Kommunen auch Stellung zu beziehen.

Angesichts der großen „Unruhe“ in weiten Teilen der Hofer Bevölkerung bezüglich dieser Entwicklung sind wir auch der Meinung, dass den Bürgerinnen und Bürgern „reiner Wein“ eingeschenkt werden muss und die Kosten für Migration und Integration offengelegt werden sollten. Dabei geht es nicht darum aufzurechnen, wie viel ein Mensch wert ist oder „kostet“ oder auf „dem Rücken von Flüchtlingen“ Kommunalpolitik zu machen, was uns immer wieder vorgeworfen wird, sondern darum, dass nicht auf dem Rücken von Hofern zusätzliche unverschuldete Belastungen ausgetragen werden müssen. Und es geht auch nicht gegen die Menschen, die zu uns kommen, sondern schlicht und einfach um eine faire und gerechte Lastenverteilung. Das Informationsbedürfnis in dieser Frage ist ein Grundrecht und es sollte nichts „unter den Teppich gekehrt“ werden, damit rechtspopulistischen Gruppierungen und Parteien nicht noch mehr in die Hände gespielt wird.

gez. Albert Rambacher, für die FAB-Fraktion


Was ist aus dem Antrag geworden? Der Antrag wurde noch nicht im Stadtrat diskutiert.

Themenbezug Integration, Soziales


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FAB-Doppelantrag zum Baugebiet Rosenbühl

Die beiden folgenden Anträge wurden zeitgleich gestellt mit folgenden Zielen:

  1. Sinnvolle Verkehrsführung sicherstellen
  2. Anwohner einbinden
  3. Fördermittel für Hofer Familien maximieren
  4. Anforderungen der Bauinteressenten berücksichtigen
Zufahrt und Parkraum

Hiermit beantragt die FAB-Fraktion, im Rahmen der Planung des Baugebiets „Rosenbühl“ eine zweite Zufahrt einzuplanen, insbesondere für die An- und Abfahrt zum geplanten Kindergarten. Insbesondere muss auch an ausreichend Parkraum für die Beschäftigten sowie die holenden und bringenden Eltern gedacht werden.

Begründung: Nach unseren Erkenntnissen besteht für eine Ausweisung von neuen Bauplätzen bei den Anwohnern sehr wohl Einverständnis, nur die Größe und die fehlenden Zufahrten des neu zu schaffenden Wohngebiets bereiten Sorge. Eine einzige Zufahrt reicht nicht für die geplante Infrastruktur eines Kindergartens, der längerfristig auch von Eltern außerhalb des Neubaugebiets genutzt werden wird. Die Problematik bei anderen Kindergärten zeigt, dass auch für den Park-Suchverkehr eine gesonderte Abfahrt notwendig wird. Die heutige Gesellschaft lebt von ihrer Mobilität und das muss bei einem Neubaugebiet ebenso berücksichtigt werden, wie bei jeder anderen Infrastrukturmaßnahme.

Verkleinerung und Baukindergeld-Problematik

Hiermit beantragt die FAB-Fraktion, die Aufstellung des Bebauungsplans „Rosenbühl“ auf eine Gesamtfläche von 3,5 ha zu begrenzen. Darüber hinaus beantragen wir vor dem Hintergrund „Baukindergeld“, die Veräußerung der Grundstücke in einem ersten Schritt an einen Bauzwang (Einreichung des Bauantrags) bis zum 31.12.2020 zu koppeln. Schließlich beantragen wir, dass die Stadtverwaltung die Interessenslage der bereits vorgemerkten Grundstücksinteressenten auf ihre Aktualität überprüft und die Angaben bei der notwendigen Umplanung berücksichtigt.

Begründung: Die Vergrößerung des Baugebiets „Rosenbühl“, die ohne Beschluss des Stadtrats erfolgte, sorgt für eine Verbitterung der dortigen Anwohner. Nach unseren Erkenntnissen besteht für eine Ausweisung von neuen Bauplätzen bei den Anwohnern sehr wohl Einverständnis, nur die Größe und die fehlenden Zufahrten des neu zu schaffenden Wohngebiets bereiten Sorge. Die FAB halten die o.g. Größe von 3,5 ha (entspricht etwa 35 bis 40 Bauplätzen) für einen guten Kompromiss, auch um einen angemessenen Abstand zum Naherholungsgebiet Bismarckturm einzuhalten.

Um sicherzustellen, dass auch mit der hier vorgeschlagenen Verkleinerung insbesondere auch unmittelbar bauinteressierte Familien zum Zuge kommen und das aktuell verfügbare Baukindergeld in der maximalen Höhe „nach Hof fließt“, soll die Grundstücksvergabe in einer ersten Runde an einen Bauzwang bis zum Ablauf der Baukindergeld-Frist gekoppelt werden. Sollten darüber hinaus noch Grundstücke verfügbar sein, können diese dann natürlich ohne Bauzwang veräußert werden.

Bei der Parzellierung im aktuellen Planungsstand wurden die initial gemeldeten Wünsche der Bauinteressierten berücksichtigt. Da inzwischen reichlich Zeit vergangen ist, kann die Gelegenheit einer Umplanung genutzt werden, um etwaige Änderungen auf Seiten der Bauinteressierten hier noch einfließen zu lassen, damit das Wohngebiet möglichst passgenau auf die Bedürfnisse der Hofer Bürger zu geschnitten werden kann.

gez. Gudrun Bruns, FAB-Fraktionsvorsitzende


Was ist aus den Anträgen geworden?
Der Antrag war (u.a.) Grundlage des Stadtratsbeschlusses zur Wiederaufnahme der Planung für das Hoftex-Gelände. Die geforderte Zufahrt zur Max-Reger-Straße wurde eingeplant. Der beauftragte Klimagutachter Helmut Bangert hat die von uns geforderte Verkleinerung als “Eins mit Stern”-Lösung bezeichnet. Eine erneute Abfrage der Bauinteressierten hat nicht stattgefunden. Ob die Bauinteressierten das Baukindergeld noch erhalten können, steht noch “in den Sternen”.

Themenbezug Wohnen, Verkehr, Stadtentwicklung


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