Stadt soll Durchführungsverträge mit Galerie-Investor kündigen

Nachdem der Oberbürgermeister die Kündigung nicht vorschlagen will, beantragt die FAB-Fraktion hiermit, der Stadtrat möge die Kündigung der Durchführungsverträge mit der Hof-Galerie S.A. beschließen, weil in den letzten Jahren keine der gemeinsamen Vereinbarungen je durchgeführt wurde und eine fristgerechte Fertigstellung des Busbahnhofes unerreichbar geworden ist.

Begründung: Die Hofgalerie S.A. hat sich im April 2019 aus der Projektentwicklung der Galerie zurückgezogen. Der fristgerechte Neubau des Busbahnhofs ist damit hinfällig geworden. Sollte die Activ-Group je in der Lage sein, die Vermietung und den Bau der Hof-Galerie darstellen zu können, muss sie zwangsläufig mit der Stadt neue Durchführungsverträge schließen. Die bestehenden Durchführungsverträge können also sofort gekündigt werden.

Die wohlformulierten Worte des derzeitigen Projektentwicklers sind nichts weiter als Absichtserklärungen, um Zeit zu gewinnen. Der Oberbürgermeister soll sich nicht länger von diesen Absichtserklärungen täuschen lassen. Die Stadt muss nun das Vorkaufsrecht des Restgrundstückes anstreben und ohne Aufschub ihre kommunale Planungshoheit wiedergewinnen, um diese Innenstadtbrache endlich neu zu bebauen.

Unabhängig davon, ob das Quartier am Strauß nun als Standort des neuen Polizeibeschaffungsamtes, dessen bauliche Anforderungen dem Stadtrat noch nicht bekannt sind oder als neues urbanes Zentrum mit einem vielfältigen Mix des städtischen Lebens geschaffen wird – alles ist besser, als weiterhin ohne Erfolg auf den Neubau eines Busbahnhofes zu warten.