FAB-Doppelantrag zum Baugebiet Rosenbühl

Die beiden folgenden Anträge wurden zeitgleich gestellt mit folgenden Zielen:

  1. Sinnvolle Verkehrsführung sicherstellen
  2. Anwohner einbinden
  3. Fördermittel für Hofer Familien maximieren
  4. Anforderungen der Bauinteressenten berücksichtigen
Zufahrt und Parkraum

Hiermit beantragt die FAB-Fraktion, im Rahmen der Planung des Baugebiets „Rosenbühl“ eine zweite Zufahrt einzuplanen, insbesondere für die An- und Abfahrt zum geplanten Kindergarten. Insbesondere muss auch an ausreichend Parkraum für die Beschäftigten sowie die holenden und bringenden Eltern gedacht werden.

Begründung: Nach unseren Erkenntnissen besteht für eine Ausweisung von neuen Bauplätzen bei den Anwohnern sehr wohl Einverständnis, nur die Größe und die fehlenden Zufahrten des neu zu schaffenden Wohngebiets bereiten Sorge. Eine einzige Zufahrt reicht nicht für die geplante Infrastruktur eines Kindergartens, der längerfristig auch von Eltern außerhalb des Neubaugebiets genutzt werden wird. Die Problematik bei anderen Kindergärten zeigt, dass auch für den Park-Suchverkehr eine gesonderte Abfahrt notwendig wird. Die heutige Gesellschaft lebt von ihrer Mobilität und das muss bei einem Neubaugebiet ebenso berücksichtigt werden, wie bei jeder anderen Infrastrukturmaßnahme.

Verkleinerung und Baukindergeld-Problematik

Hiermit beantragt die FAB-Fraktion, die Aufstellung des Bebauungsplans „Rosenbühl“ auf eine Gesamtfläche von 3,5 ha zu begrenzen. Darüber hinaus beantragen wir vor dem Hintergrund „Baukindergeld“, die Veräußerung der Grundstücke in einem ersten Schritt an einen Bauzwang (Einreichung des Bauantrags) bis zum 31.12.2020 zu koppeln. Schließlich beantragen wir, dass die Stadtverwaltung die Interessenslage der bereits vorgemerkten Grundstücksinteressenten auf ihre Aktualität überprüft und die Angaben bei der notwendigen Umplanung berücksichtigt.

Begründung: Die Vergrößerung des Baugebiets „Rosenbühl“, die ohne Beschluss des Stadtrats erfolgte, sorgt für eine Verbitterung der dortigen Anwohner. Nach unseren Erkenntnissen besteht für eine Ausweisung von neuen Bauplätzen bei den Anwohnern sehr wohl Einverständnis, nur die Größe und die fehlenden Zufahrten des neu zu schaffenden Wohngebiets bereiten Sorge. Die FAB halten die o.g. Größe von 3,5 ha (entspricht etwa 35 bis 40 Bauplätzen) für einen guten Kompromiss, auch um einen angemessenen Abstand zum Naherholungsgebiet Bismarckturm einzuhalten.

Um sicherzustellen, dass auch mit der hier vorgeschlagenen Verkleinerung insbesondere auch unmittelbar bauinteressierte Familien zum Zuge kommen und das aktuell verfügbare Baukindergeld in der maximalen Höhe „nach Hof fließt“, soll die Grundstücksvergabe in einer ersten Runde an einen Bauzwang bis zum Ablauf der Baukindergeld-Frist gekoppelt werden. Sollten darüber hinaus noch Grundstücke verfügbar sein, können diese dann natürlich ohne Bauzwang veräußert werden.

Bei der Parzellierung im aktuellen Planungsstand wurden die initial gemeldeten Wünsche der Bauinteressierten berücksichtigt. Da inzwischen reichlich Zeit vergangen ist, kann die Gelegenheit einer Umplanung genutzt werden, um etwaige Änderungen auf Seiten der Bauinteressierten hier noch einfließen zu lassen, damit das Wohngebiet möglichst passgenau auf die Bedürfnisse der Hofer Bürger zu geschnitten werden kann.

gez. Gudrun Bruns, FAB-Fraktionsvorsitzende


Was ist aus den Anträgen geworden?
Der Antrag war (u.a.) Grundlage des Stadtratsbeschlusses zur Wiederaufnahme der Planung für das Hoftex-Gelände. Die geforderte Zufahrt zur Max-Reger-Straße wurde eingeplant. Der beauftragte Klimagutachter Helmut Bangert hat die von uns geforderte Verkleinerung als “Eins mit Stern”-Lösung bezeichnet. Eine erneute Abfrage der Bauinteressierten hat nicht stattgefunden. Ob die Bauinteressierten das Baukindergeld noch erhalten können, steht noch “in den Sternen”.

Themenbezug Wohnen, Verkehr, Stadtentwicklung