Die FAB Fraktion beantragt Änderung der Satzung zur Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen in der Stadt Hof.

Seit Einführung der Satzung in 2012 führt das Verbot von Werbung als Aufsteller oder an der Fassade in besonderen Stadtgebieten zu ständigen Ärgernissen beim Einzelhandel. 

Es ist nicht mehr hinzunehmen , dass Einzelhändler in Altstadt und Neustadtbereich schlechter gestellt werden als in den übrigen Stadtteilen.

Im Zeitalter der Internethandels muss es das Anliegen aller Stadtratsfraktionen  sein, möglichst viele Menschen zum Einkauf in der Stadt zu animieren und den Einzelhändlern optimale Voraussetzungen zu bieten, ihre Geschäfte wirtschaftlich zu betreiben und Arbeitsplätze anbieten zu können. Dazu gehört zwingend visuelle Werbung , zum Beispiel auch für Sonderaktionen.

Die von der FAB geforderte Einheitlichkeit bei der Gestaltung der Aufsteller fördert ein hochwertiges Erscheinungsbild der Stadt Hof als Einkaufsstadt und verhindert den Wildwuchs ohne gleichzeitig ein generelles Verbot aussprechen zu müssen