FAB stellt Antrag im OT Wölbattendorf – Ost ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen.

Begründung:

Die Ausweisung dieses Gebietes als Bauerwartungsland ist von öffentlichem Interesse, da in den nächsten Jahren viele Menschen diesen Vorteil nützen können. Die Stadt Hof hat zu wenig Flächen, die für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung geeignet sind.

Der Südwesthang von Wölbattendorf-Ost, unterhalb des Kulms, bietet die idealen Voraussetzungen, um dort ein weiteres Wohngebiet auszuweisen, das in Anbindung an das bereits bestehende Wohngebiet Wölbattendorf-West eine nachhaltige Siedlungsentwicklung im OT Wölbattendorf begründet. Die Lärmemission der Bundesstraße kann bereits im Vorfeld durch entsprechende Schutzvorrichtungen zurückgehalten werden. Eine dauernde Lärmemission des Flugplatzes ist aufgrund weniger Flugverbindungen nicht zu befürchten.

Die optische Fernwirkung des Hanges läßt sehr schöne Grundstücke erwarten.

Der Nordwesten kann als Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet beplant werden. Grundsätzlich sollten Siedlungsgebiete mit Frei- und Grünflächen kombiniert werden, um eine optimale Einbindung in die Landschaft zu gewährleisten und den Naherholungswert noch zu verstärken.

Im Hinblick auf eine wohlwollende Akzeptanz der Bevölkerung müssen die wenigen Südwesthänge, die im Stadtgebiet Hof liegen, für weitere Wohngebiete ausgewiesen werden, wohingegen Gewerbegebiete in  Richtung Norden und in weniger exponierten Lagen sinnvoll platziert werden können.

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