FAB wollen Förderung für Hofer Dorfgebiete

Hiermit beantragt die FAB-Fraktion auf Grundlage der Dorferneuerungsrichtlinien DorfR2019 die Förderfähigkeit des Ausbaus von Gemeindestraßen nach diesen Richtlinien zu überprüfen und ggf. beim Amt für Ländliche Entwicklung einen Antrag zur Förderung aus diesem Programm zu stellen.

Begründung: Insbesondere Wölbattendorf, das von der Großbaumaßnahme B 15 besonders stark betroffen ist, benötigt die Erneuerung der Gemeindestraße innerorts. Aber auch der Ausbau in Eppenreuth, der im Haushalt 2020 gestrichen wurde, kann über dieses Förderprogramm beantragt werden.

Mit den neuen Dorferneuerungsrichtlinien 2019 kann ein Verfahren nach dem FlurbG unterbleiben, wenn nur eine begrenzte Aufgabenstellung vorliegt und öffentlich-rechtliche Regelungen nicht erforderlich sind. Dies trifft unseres Erachtens auf einen Ausbau der Gemeindestraße in allen zur Stadt Hof zählenden Dorfgebieten zu. Insbesondere ist zu überprüfen, ob auf Grundlage der bisherigen Regelungen für unsere Stadt die Förderhöhe für diese Maßnahmen von 90 % möglich ist.

Eine Förderung im Programm Stadtumbau West scheint uns auch deshalb nicht mehr zweckmäßig, weil durch die neuen Richtlinien nicht-öffentliche Arbeiten, also an privater Bausubstanz (Abbruch oder Um – An und Ausbaumaßnahmen, sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung) und die dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichen sowie Hofräumen zwischen 30% und 60% gefördert werden können.

In diesem Zusammenhang erscheint es uns zielführend, für alle interessierten Dorfbewohner eine Anlaufstelle bei der Stadt Hof zu schaffen, um der ländlichen Entwicklung um Hof neue Impulse zu geben.


Was ist aus dem Antrag geworden? Der Antrag wurde noch nicht im Stadtrat diskutiert.

Themenbezug Verkehr, Stadtentwicklung