#KeinWeiterSoListeZwo
Anpacken statt Aussitzen

Kommunalwahl am 8.3.2026

Wie wähle ich richtig?

Das bayerische Kommunalwahlrecht gilt als das fairste, aber auch als das komplizierteste Wahlsystem, das man sich so vorstellen kann. Man hat nahezu unendlich viele Möglichkeiten, einen Wahlzettel (gültig) auszufüllen.

Wir erklären hier die wichtigsten Grundsätze!

Man hat (in Hof) 40 Stimmen.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat 40 Stimmen. Nicht mehr und nicht weniger. Diese Stimmen kann man ganzen Listen, aber auch einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten geben.

Wichtig: Wenn man mehr als 40 Stimmen vergibt, ist der Stimmzettel automatisch ungültig! Vergibt man weniger, dann hat man zwar Stimmen verschenkt, aber der Stimmzettel bleibt gültig

Panaschieren.

Man darf seine 40 Stimmen auf bis zu 40 Kandidatinnen und Kandidaten von unterschiedlichen Listen verteilen. Immer gut Mitzählen!

Kumulieren.

Wenn man einige Kandidatinnen und Kandidaten besonders unterstützen möchte, dann kann man ihnen auch 2 oder 3 Stimmen geben.

Wichtig: Gibt man einem Kandidaten mehr als drei Stimmen, so gelten diese Stimmen auch als vergeben (maximal 40!), kommen aber dem Kandidaten nicht zu Gute, sind also verschenkt.

Einfaches Listenkreuz.

Man kann einen Wahlvorschlag als Ganzes ankreuzen und den Stimmzettel ansonsten unverändert lassen. In diesem Fall bekommt jeder Kandidat und jede Kandidatin auf der Liste eine Stimme.

Hinweis: Wenn Kandidatinnen und Kandidaten mehrfach (2mal, 3 mal) aufgeführt sind, dann erhalten sie entsprechend zwei oder drei Stimmen.

Listenkreuz und Direktstimmen.

Man kann Direktstimmen (Kumulieren, Panaschieren) und ein Listenkreuz auch kombinieren. Die Direktstimmen zählen in diesem Fall aber mehr als das Listenkreuz, d.h. der angekreuzten Liste kommen dann nur noch die verbleibenden Stimmen zu Gute. Diese erhalten die Kandidaten von vorne nach hinten, solange bis alle 40 Stimmen aufgebraucht sind.

Hinweis: Wenn man einzelne Kandidatinnen und Kandidaten der Liste für weniger geeignet hält, dann kann man diese auch streichen. Sie erhalten dann durch das Listenkreuz keine Stimme.

Am einfachsten:
Listenkreuz bei Liste zwo!

Weitere Infos

Transparenzhinweis

Dieser Transparenzhinweis erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung.

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